Unverschuldeter Autounfall?

Dann haben Sie kostenlosen Anspruch auf ein Unfallgutachten!

Das macht uns aus

Kostenlose Ersteinschätzung

Kostenlos bei Fremdverschulden

Fachliche Expertise durch höchste und neueste Qualifikationen

Expertise für alle Arten von Autos, darunter auch Oldtimer und E-Fahrzeuge

Objektiv und unabhängig

Seit 1993 sind wir vertrauenswürdige Partner bei Unfallgutachten und allen Fragen rund ums Auto

Einer von wenigen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern in Berlin

Mitglied der KFZ Innung Berlin (Bearbeitung von Streitfällen)

Unkomplizierte Begutachtung bei Ihnen vor Ort

Individuelle Beratung

Geschäftsgebiet: Berlin und Umland

Einfacher Kontakt: Anruf oder WhatsApp genügt

Unsere Dienstleistungen rund ums Auto

Das sagen unsere Kunden über uns

Ausgezeichnet
Basierend auf 17 Bewertungen
Bernd Orfert
Bernd Orfert
21/04/2023
Schnelle Termin Vereinbarung. Termin konnte auf die Arbeitsstelle verlegt werden. Sorgfältige Dukomentation des Schadens.
Ilja R.
Ilja R.
17/04/2023
Super Arbeit vom Herr Tewes. Weiter so!
Klemens Bollich
Klemens Bollich
07/03/2023
Zuverlässig, kompetent, schnell und nur weiterzuempfehlen! Top!
Nelly T.
Nelly T.
27/02/2023
Sehr schnelle, freundliche und gründliche Aufnahme unseres Unfallschadens.
Samantha Goranson
Samantha Goranson
14/02/2023
Ich war nun schon zwei mal dort und beide male ein sehr professioneller Service, nette Beratung und eine schnelle/unkomplizierte Abwicklung !! Kann ich nur empfehlen 👍🏼😁
Oliver K
Oliver K
23/09/2022
Auch Gutachten für meinen zweiten Oldtimer wurde sehr kompetent und schnell erstellt. TOP.
Ingo Nolte
Ingo Nolte
21/06/2022
Ich kam hierher aufgrund einer externen Empfehlung. Die Terminvereinbarung war unkompliziert und kurzfristig. Der Empfang sehr freundlich, die Aufnahme des Schadens sehr gründlich. Es wurde viel erläutert. Das Gutachten kam dann in der angegebenen Zeit (innerhalb von drei Werktagen nach der Besichtigung). Vielen Dank für den Service, ich komme gerne wieder!

Antworten auf häufige Fragen

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten des Unfallgutachtens! Für Sie entstehen keine Kosten, wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.

Wie Sie möchten! Falls Sie zu uns kommen wollen, haben wir einen ruhigen Hof, wo Ihr Fahrzeug ganz in Ruhe begutachtet werden kann. Andernfalls kommen wir auch gerne zu Ihnen!

Die Schadenaufnahme dauert in der Regel eine halbe bis Dreiviertelstunde.

Ja! Es ist unbedingt zu empfehlen, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl mit der Begutachtung des Schadens an Ihrem Fahrzeug zu beauftragen. Von der gegnerischen Versicherung bestellte Gutachter arbeiten nicht in Ihrem Auftrag und sind nicht objektiv!

Nein!  Die Schadenkalkulation einer Werkstatt erfolgt nicht objektiv, da hier ein wirtschaftliches Interesse an der Reparatur besteht. Im schlimmsten Fall haben Sie hier vor Gericht das Nachsehen! Auch werden der Nutzungsausfall oder sonstige Nebenkosten nicht berücksichtigt, obwohl diese Ihnen beim Ersatz des Schadens zustehen.

Wenn Ihr Fahrzeug unverschuldet in einem Unfall beschädigt wird, haben Sie Anspruch auf den vollständigen Ersatz der für die Wiederherstellung des Schadens notwendigen Reparaturkosten, sodass der Zustand Ihres Fahrzeugs wieder so wie vor dem Unfall ist. Als Ihr unabhängiger Partner kalkulieren wir entstandene Schäden genau! Falls Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrfähig ist, oder während der Reparatur nicht verfügbar ist, steht Ihnen außerdem ein Mietwagen oder der Ersatz des Nutzungsausfalls zu. Diese Werte werden ebenfalls im Unfallgutachten beschrieben.

Prinzipiell ist es gut, als Geschädigter nach einem unverschuldeten Unfall einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser übernimmt die komplette Kommunikation mit der Versicherung für Sie. Zudem haben Anschreiben von Rechtsanwälten, für die meisten Versicherungen einen ganz anderen Stellenwert und werden manchmal schneller bearbeitet! Ihre eventuell vorhandene Rechtsschutzversicherung müssen Sie hier nicht in Anspruch stellen. Im Schadenrecht ist Ihr Anspruch auf einen Rechtsbeistand festgehalten und dieser muss von der eintrittspflichtigen, gegnerischen Versicherung bezahlt werden. Gerne beraten wir sie ausführlich und für ihren speziellen Fall.

Auch nach einem Totalschaden bleibt das Fahrzeug Ihr Eigentum, mit dem Sie tun und lassen können, was Sie möchten. Im Falle eines „echten“ Totalschadens, bei dem die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert leicht übersteigen, haben Sie das Recht, Ihr Fahrzeug bis zu Reparaturkosten in Höhe von bis zum 1,3-fachen des Wiederbeschaffungswertes reparieren zu lassen. Dies nennt man die sogenannte Opfergrenze. Falls die kalkulierten Reparaturkosten höher sein sollten, greift diese Regel allerdings nicht mehr. Die gegnerische Versicherung zahlt dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines Restwertes, den ein lokaler, allgemeiner Händler bereit wäre, für das beschädigte Fahrzeug zu zahlen. Abgeben müssen Sie das Fahrzeug dann aber trotzdem nicht!

Falls ihr Fahrzeug zum wirtschaftlichen Totalschaden wird, bei dem die Reparaturkosten zwar unterhalb des Wiederbeschaffungswertes liegen, es aber für Ihr Fahrzeug einen hohen Restwert gibt, zahlt Ihnen die Versicherung anfangs auch nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts aus. Wenn Sie Ihr Fahrzeug dann behalten, und nicht aufgrund dieses Unfallschadens veräußern, können Sie nach sechs Monaten von der Versicherung die restlichen Netto-Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes einfordern. Dafür muss sich Ihr Fahrzeug allerdings in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Gerne beraten wir sie ausführlich und für ihren speziellen Fall.

Na klar, das machen wir! Ab einer Schadenhöhe von € 1.000, – brutto erstellen wir Ihnen ein Schadengutachten. Dieses enthält dann ggf. auch Angaben zur Wertminderung an Ihrem Fahrzeug. Gerne beraten wir sie ausführlich und für ihren speziellen Fall.

Wir erstellen Ihnen gerne ein neues Wertgutachten für Ihren Oldtimer! Die Besichtigung Ihres Schmuckstücks dauert ca. 30 – 60 Minuten. Wenn Sie nicht zu uns kommen wollen, kommen wir gerne zu Ihnen! Ab einem Fahrzeugwert von € 150.000, – in Note 1 nach Classic Data verlangen die meisten Versicherungen eine sogenannte große Bewertung. Für diese muss das Fahrzeug auch von unten besichtigt werden und es muss eine Probefahrt auf der Straße stattfinden. Damit soll sichergestellt werden, dass auch alles so funktioniert, wie es soll. Falls Sie nur eine Kurzbewertung brauchen, muss das Fahrzeug nicht angemeldet sein. Gerne beraten wir sie ausführlich und für ihren speziellen Fall.

Keine Sorge, die beschädigte Felge muss nicht an Ihrem Fahrzeug bleiben. Sie muss auch nicht instandgesetzt werden, was eh nur bei kleineren Beschädigungen rechtlich zulässig und sinnvoll ist. Für den Fall, dass eine Felge nicht mehr zu beschaffen ist, wird ein neuer, gleichwertiger Satz Felgen kalkuliert. Dabei müssen Sie allerdings beachten, dass die regulierende Versicherung das Recht hat, die restlichen alten Felgen von Ihnen einzufordern. Bevor Sie diese also eventuell verkaufen, sollten Sie sich das, am besten schriftlich, bestätigen lassen. Gerne beraten wir sie ausführlich und für ihren speziellen Fall.

Hier ist zunächst einmal festzuhalten, dass Polizisten keine Kfz-Sachverständigen sind! Selbst kleine Lackschäden können schnell das Fünffache an Reparaturkosten nach sich ziehen. Es lohnt sich deshalb auf jeden Fall, auch bei kleinen Beschädigungen einen qualifizierten Sachverständigen aufzusuchen. Die Frage, ob nun ein Gutachten oder nur ein Kostenvoranschlag zu erstellen ist, richtet sich nach den Reparaturkosten. Ab kalkulierten Reparaturkosten von € 1.000, – erstellen wir ein Gutachten, in dem dann auch eine etwaige resultierende Wertminderung erfasst wird. Die meisten Versicherungen fordern zunächst nur einen Kostenvoranschlag, da dies für diese preislich günstiger ist. Gerne beraten wir sie ausführlich und für ihren speziellen Fall.

Selbstverständlich kommen wir auch gerne zu Ihnen oder in ihre Werkstatt oder in die KFZ-Sammelstelle der Polizei.

Sturmschäden werden in der Regel durch die Kaskoversicherung reguliert. Dabei handelt es sich dann rechtlich um das Vertragsrecht, das heißt, hier ist Ihre Versicherung Herr des Verfahrens und muss erst einem Gutachten durch uns zustimmen. Gerne beraten wir sie ausführlich und für ihren speziellen Fall.

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