Sie wurden unverschuldet in einen Unfall verwickelt?
… in diesem Falle haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die regulierende Versicherung die Kosten für den Gutachter. Wir rechnen in diesen Fall direkt mit der Versicherung ab. So entsteht für Sie kein Kostenrisiko. Unsere Gutachten sind gerichtsfest, da u.a. der Sachverständige Hantschel öffentlich bestellt und vereidigt ist.
Im Falle eines Unfalles ist zur Sicherung Ihrer gesamten Schadenersatzansprüche ein Schadengutachten eines unabhängigen Sachverständigen notwendig. Bei unverschuldetem Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, uns als Gutachter einzuschalten. Unsere Gebühr rechnen wir direkt mit der regulierenden Versicherung ab. Ab einer Schadenhöhe von € 1000,- ist es sinnvoll, anstelle eines Kostenvoranschlages ein umfassendes Gutachten erstellen zu lassen. Doch auch bei vermeintlich kleinen Schäden ist es ratsam, Ihr Fahrzeug von uns begutachten zu lassen, denn immer wieder entpuppen sich scheinbare Bagatellschäden als kostspielige Beschädigungen, da wir auch verdeckte Schäden erkennen können.
Unsere Expertisen sind gerichtsfest, was bei kürzungsbestrebten Versicherungen ein immenser Vorteil ist. Schadengutachten dienen der Beweissicherung, sie enthalten Angaben zum Unfallhergang, zur Plausibilität des Unfallschadens, Angaben zur Wertminderung, dem Nutzungsausfall und einem eventuellen Restwert sowie zur Fahrfähigkeit und dem Allgemeinzustand des Fahrzeugs. Da wir über 25 Jahre Erfahrung bei der Regulierung von Unfallschäden haben, sind Sie bei uns nach einem Unfall bestens aufgehoben, wenn es darum geht, Ihre Ansprüche zu sichern und zu beziffern! Wir lassen sie nicht im Regen stehen.