Sie wurden zu Unrecht geblitzt?

Die Ampel war kirschgrün? Wir überprüfen die Richtigkeit der Messung und stellen fest, ob die Messung in Ihrem Fall verwertbar ist oder fehlerhaft durchgeführt wurde.

Wir schätzen, dass im Jahr 2017 ca. 3.000.000 Geschwindigkeitsverstöße gezählt wurden. Den Vorwürfen werden Messungen unterschiedlicher Geräte verschiedener Hersteller zugrunde gelegt. Die Messungen werden i. d. Regel als sogenanntes standardisiertes Messverfahren durchgeführt. Es stellt sich oft die Frage, ob die vom Messgerät erzeugten Daten vorbehaltslos akzeptiert werden können. Tatsächlich können Messergebnisse nur korrekt sein, wenn sie ordnungsgemäß nach Bedienungsanleitung und Vorgaben der Physikalisch Technischen Bundesanstalt von spezifisch für das konkrete Messinstrument geschultem Personal aufgenommen wurden. Zusätzlich muss natürlich die Eichung des Gerätes aktuell sein.

Durch die vielen durch uns überprüften Geschwindigkeitsmessungen wissen wir aus Erfahrung, dass die hohen Anforderungen an die Messungen so manches Mal nicht eingehalten werden und daher die Messung nicht verwertbar ist und folglich das Bußgeldverfahren eingestellt wird. Zusammenfassend unsere Empfehlung: Nehmen Sie ein Bußgeldverfahren nicht ohne weiteres hin und lassen Sie den Vorwurf von uns vorchecken.